Inklusion im Schulgesetz - Das war der zweite Schritt vor dem ersten
Zum Ende der Sommerferien ist eine Schulgesetzänderung in Kraft getreten, die den Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung die Schulwahl zwischen einer Förder- oder einer Schwerpunktschule freistellt. Das Ganze steht im Zeichen der Inklusion.
Zum Ende der Sommerferien ist eine Schulgesetzänderung in Kraft getreten, die den Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung die Schulwahl zwischen einer Förder- oder einer Schwerpunktschule freistellt. Das Ganze steht im Zeichen der Inklusion.
Mit diesem Gesetz wird der Ressourcenvorbehalt aufgegeben, d.h. die personellen, sächlichen und räumlichen Erfordernisse und deren Finanzierung werden ausgeklammert. Damit werden die Erfahrungen und Forderungen der bestehenden Schwerpunktschulen weiterhin ignoriert. Diese beklagen, dass die bestehenden Rahmenbedingungen völlig unzureichend sind, um den Anforderungen inklusiven Unterrichtens gerecht zu werden.
„Ohne zusätzliche Investitionen in qualifiziertes Personal, und erforderliche Sach- und Raumausstattung bleibt Inklusion eine wohlklingende Leerformel“, kritisiert der Landesvorsitzende des Verbandes Reale Bildung (VRB) Bernd Karst. "Mit der bisherigen Augen-zu-und-durch-Politik ist Enttäuschung bei allen Betroffenen vorprogrammiert!“
Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und politische Verpflichtung, der sich die Landesregierung nicht entziehen darf. Sollen die Schwerpunktschulen den Inklusionsauftrag erfolgreich umsetzen, ist es mit einem Gesetzestext allein nicht getan.
V.i.S.d.P.: Wolfgang Häring, Pressereferent, Hermann-Mündler-Str. 28 , 67227 Frankenthal, Tel: 06233-42895, e-Mail: Haering.Wolfgang(at)vrb-rlp.de , Internet: www.vrb-rlp.de
- Dateien: