Tipps für den Schulalltag

Klassenbuch/Kursheft

  • Klassenbuch und Kursheft sind wichtige Dokumente. Achten Sie darauf, dass Ihre Eintragungen immer vollständig sind. Sie werden ggf. für die dienstliche Beurteilung durch den/die Schulleiter/in oder für die Bearbeitung eines Widerspruchs von der oberen Dienstaufsicht herangezogen. Eintragungen sollten Sie deshalb niemals mit Tintenkiller oder Tipp-Ex verändern. Die Korrektur ist gesondert einzutragen und mit Datum und Namenszeichen zu versehen. Die Klassenlehrer/innen sind für die ordnungsgemäße Führung des Klassenbuches verantwortlich.
  • In jeder Stunde müssen Sie auf fehlende Schüler/innen achten und sie ggf. eintragen. Dies gilt auch für Verspätungen (versicherungstechnische Gründe).
  • Noten gehören nie ins Klassenbuch (Datenschutz).
  • Die Namen der Schüler/innen müssen vorn im Klassenbuch und Kursheft eingetragen werden; den Rest mit der Schulleitung absprechen. Die Kurshefte sollten Sie, um Chaos am Halbjahresende zu vermeiden, nach jeder Schulstunde ausfüllen.
  • Vermerken Sie zu Beginn des Schuljahres/Halbjahres im Klassenbuch bzw. Kursheft, dass Sie die Lerngruppe über Unterrichtsinhalte und die Leistungsbewertung informiert haben (SchO § 56).

Klassenlehrer/in

  • Wandertage planen (Infos zu Wander- und Studienfahrten an der Schule erfragen! Gibt es festgelegte Tage oder Wochen?)
  • Sitzordnung mit den Schüler/innen absprechen und verbindlich festlegen. Ein Rotationssystem macht zu Schuljahresbeginn wenig Sinn und erschwert es den Lehrer/innen, sich die Schülernamen zu merken.
  • Entschuldigungsschreiben der Eltern gehören nicht ins Klassenbuch, es empfiehlt sich, diese zu sammeln und mit den Klassenbüchern zu archivieren.
  • Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren den Eltern und der Klasse erläutern.
  • Interessieren Sie sich für Ihre Schülerinnen und Schüler! Notieren Sie sich Ihre Geburtstage und überraschen Sie sie! Erkundigen Sie sich nach ihren Hobbys, Vorlieben. Erfragen sie die Religionszugehörigkeit und Herkunft ihrer Schüler. Mit den jeweiligen Gepflogenheiten sollte man sich etwas auskennen.

Fachlehrer/in

  • In jeder ersten Stunde müssen fehlende Schüler/innen von Ihnen im Klassenbuch/Kursheft eingetragen werden. Dies gilt auch für Verspätungen (versicherungstechnische Gründe).
  • Lassen Sie sich einen Sitzplan der Klasse anfertigen. Nach den Stunden kann man dort auch erste Eindrücke zu den mündlichen Leistungen festhalten. Ebenso können Sie dort nicht gemachte Hausaufgaben notieren.

Notenfindung und Notengebung:

  • Regelmäßig geführte Aufzeichnungen sind hier ein unschlagbares Hilfsmittel.
  • Schreiben Sie sich nach (fast) jeder Stunde eine Einschätzung der mündlichen Leistung in Ihren Lehrerkalender oder in ein extra angelegtes Notenheft oder anfangs in den Sitzplan (z. B. durch: ++ / + / o / – / – –).
Außerdem:
  • Nicht gemachte Hausaufgaben sollten Sie mit Datum notieren und sich informieren, wie man diese in die Note einbezieht.
  • Noten unterliegen der Geheimhaltung. Sie sollten sie deshalb nicht ohne Zustimmung aller Schüler/innen laut vorlesen. Zeugnisnoten können Sie, auch wenn es länger dauert, viel besser im Einzelgespräch erläutern und dabei Hilfen zur Verbesserung geben.
  • Die Notenspiegel der Klassenarbeiten werden den Schülern mitgeteilt (§ 56 Abs. 2 SchulO).
  • Informieren Sie sich bei den Fachkonferenzvorsitzenden über die Gepflogenheiten an der Schule hinsichtlich des Faches.
Versuchen Sie sich darüber hinaus – möglichst zu Beginn des Referendariats – über grundlegende Verfahrensweisen beim Erstellen und Bewerten von Kurs- und Klassenarbeiten zu informieren. Fragen Sie auf jeden Fall die Fachkollegen an Ihrer jeweiligen Schule, da Schwerpunkte zum Teil sehr unterschiedlich gesetzt werden. Wird z. B. ein Aufsatz nach einem Punktesystem bewertet und/oder schreibt man einen Kommentar darunter? Wie werden Rechtschreibfehler in Englisch oder in den Sachfächern behandelt?

Klassenarbeiten – Klausuren

Bevor man unter den gegebenen Bedingungen des heutigen Schullebens dazu übergehen kann, von den Schülern eine schriftliche Leistung abzufordern, muss man viele Einflussfaktoren in die eigene Planung mit einrechnen:
  • Wurde das, was in der Arbeit verlangt wird, den Rahmenrichtlinien entsprechend im Unterricht vorbereitet?
  • Werden die Schüler zum Zeitpunkt des anvisierten Datums nicht durch andere Aufgaben derart in Anspruch genommen, dass eine Klassenarbeit eine nicht zumutbare Belastung darstellen würde?
  • Sind die Schüler am Tag XY überhaupt in der Schule oder hat der Musiklehrer einen großen Teil der Klasse zur Stunde XY zu einer Orchesterprobe bestellt? Usw., usw.

Elternsprechtage

  • Teilzeitkräfte nehmen in der Regel entsprechend Ihrer Stundenzahl an diesen Tagen teil.
  • Sofern Ihnen die Namen der Besucher/innen vorher bekannt sind, sollten Sie sich im Vorfeld Notizen machen, entsprechende Unterlagen bereithalten und ggf. Gesprächsnotizen anfertigen. Schwierige Situationen können im Beisein eines Kollegen/einer Kollegin, den/die man mit einlädt, oft besser bewältigt werden.
  • Möchten Sie bestimmte Eltern unbedingt sprechen, sollten Sie ihnen dies vorher auf schriftlichem Weg mitteilen.

Ausbildungs- und Vertretungsunterricht

Der Ausbildungsunterricht (Hospitationen und vom Lehramtsanwärter unter Anleitung zu erteilender bzw. eigenverantwortlich zu erteilender Unterricht) umfasst in der Regel 12 Wochenstunden. Der Anteil des eigenverantwortlichen Unterrichts soll für das Lehramt an Realschulen plus in den ersten sechs Monaten vier Wochenstunden, danach zehn Wochenstunden betragen. (Siehe: § 12 Abs. 4 LVO über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 3. Januar 2012.) Lehramtsanwärter sollen nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit mit Vertretungsunterricht beauftragt werden. Die Ankündigung soll frühzeitig erfolgen, damit sie sich gründlich und ohne Zeitdruck auf den Unterricht vorbereiten können. Der Vertretungsunterricht ist auf die Unterrichtsverpflichtung von 12 Wochenstunden anzurechnen. Es hat sich zudem gezeigt, dass Schulen nach der Prüfung bevorzugt die Anwärter für Vertretungsstunden mit dem Argument einsetzen, dass sie jetzt nicht mehr so sehr mit Arbeit belastet seien.

Hinweis: Bis zum Ende des Referendariats bleiben Sie Auszubildende/r und haben damit Anspruch auf Ausbildungsunterricht. Dies bedeutet, dass die nach Abzug des eigenverantwortlichen Unterrichts verbleibende Pflichtstundenzahl (zwölf Stunden insgesamt) in der Regel nicht durch Vertretungsstunden aufgefüllt werden soll.

Aufsicht

Die Frage, ob Anwärter im Rahmen ihrer Tätigkeit an ihrer Schule Aufsicht führen müssen, ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Dies beinhaltet unter anderem Aufsicht bei Klassenarbeiten und die allgemeine Hof- und Pausenaufsicht.

Unterrichtsgänge (Exkursionen)

Der engagierte Junglehrer zeichnet sich dadurch aus, dass er außerschulische Lernorte in seine didaktische und pädagogische Planung einbezieht. Sie dürfen zu Ihrer eigenen Absicherung einige wichtige Maßgaben nicht außer Acht lassen:
  • Der Unterrichtsgang muss sowohl von der Schulleitung als auch vom Seminar genehmigt werden.
  • Holen Sie sich bei minderjährigen Schülern in jedem Fall eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern und informieren Sie die Klasse über die Rahmenbedingungen.
  • Eine Exkursion soll immer an der Schule beginnen und enden. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen geboten.
  • Bemühen Sie sich um eine zweite Aufsichtsperson. Das können im Notfall, wenn sich die Schulleitung damit einverstanden zeigt, auch Eltern übernehmen.
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