Schulentwicklung Realschule plus und Integrierte Gesamtschule

  • Die nach der Schulstrukturreform bestehenden Schulformen müssen gleichberechtigt nebeneinander bestehen bleiben und die notwendigen Ressourcen für erfolgreiches Arbeiten erhalten. 
  • Die  Raum- und Sachausstattung der Realschulen plus und der Integrierten Gesamtschulen müssen entsprechend den Erfordernissen angepasst werden.
  • Dislozierte Standorte erschweren die pädagogische und unterrichtliche Arbeit in Schulen und sind zu vermeiden.

Unterrichtliche Rahmenbedingungen

  • Absenkung der Klassenmesszahl für die Realschule plus ab Klassenstufe 7 in den abschlussbezogenen Klassen und Kursen der Berufsreife auf 20, in den abschlussbezogenen Klassen für den qualifizierten Sekundarabschluss I auf 25
  • Kooperative Realschulen plus müssen ab Klassenstufe 7 in den abschlussbezogenen Klassen bezüglich des Klassenteilers getrennt betrachtet werden. In integrativen Realschulen plus muss die Kursbildung ebenfalls getrennt erfolgen.
  • Absenkung der Messzahl der Kurse der unteren Leistungsebne in den Integrierten Gesamtschulen auf 20
  • Lehrerversorgung von 100% + X u. a. zur Schaffung einer schuleigenen Vertretungsreserve
  • Erhöhung der Anrechnungsstunden für besondere unterrichtliche Belastungen
  • Die demografische Rendite muss ohne Einschränkung zur Qualitätsverbesserung und zur Entlastung der Lehrkräfte genutzt werden.

Erziehungsoffensive

  • Einsatz von Schulsozialarbeitern mit adäquater Ausbildung und in ausreichender Zahl. Dabei sind je 100 Schüler/innen jeweils ein(e) Sozialarbeiter(in) bedarfsgerecht.
  • Angebot zusätzlicher – auch schulinterner – Fortbildungsveranstaltungen zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern
  • Ausbau des Schulpsychologischen Dienstes
  • Klassenleiterstunden in allen Stufen
  • Zusätzliche Programme zur Gewaltprävention und Streitschlichtung
  • Konsequente Anwendung der Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulordnung
  • Unterstützung durch die Schulbehörde bei Konfliktfällen

Berufsperspektive für Junglehrer

  • Planstellen statt befristeter Vertretungsverträge
  • Minimierung des Einsatzes im fachfremden Unterricht

Lehrergesundheit

  • Strikte Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Stärkung der Prävention durch wirksame Unterstützungselemente
  • Konsequente Neufassung der Schulbaurichtlinien im Hinblick auf: Lärmbelastung, Raumklima, Barrierefreiheit, Brandschutz und andere Gefahrensituationen
  • Schaffung von gesundheitsförderlichen Arbeits- und Aufenthaltsräumen
  • Für Schulen mit dislozierten Standorten sind Entlastungen zu schaffen.

Effektive Berufsorientierung sichern

  • Konsequente Umsetzung der Rahmenvereinbarungen zwischen der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Wirtschaft
  • Aufklärung über berufliche Chancen, die mit einer Ausbildung im dualen System verbunden sind
  • Entwicklung eines speziellen Curriculums und von  Evaluationsinstrumenten für den Berufswahlunterricht
  • Konkrete Stellenbeschreibung für das Amt des Berufswahlkoordinators verbunden mit einer Funktionsstelle

Fachoberschulen

  • Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für zusätzliche Kolleginnen und Kollegen aus der jeweiligen Realschule plus in den Hauptfächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik
    Ausweitung der Zuweisungen von Lehrkräften
  • Unterstützung der FOS-Lehrkräfte in der Vorbereitungsphase zur Aufstiegsprüfung (z.B. durch Benennung konkreter Ansprechpartner im Hochschul- bzw. Seminarbereich)
  • Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung während der Vorbereitungsphase zur Aufstiegsprüfung
  • Regelmäßige Austauschmöglichkeiten der FOS-Lehrkräfte in Fachgruppen auf Landes- bzw. Regionalebene
  • Unterstützung bei den Planungen zur Durchführung der Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife (z. B. durch für den Kreis spezifisch ausgerichtete Fortbildungen)

Inklusion

  • Die Ausbildung von Förderschullehrkräften muss bedarfsgerecht erfolgen.
  • In der Lehrerausbildung aller Lehrämter ist ein Pflichtmodul zur integrativer und inklusiver Pädagogik aufzunehmen.
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind gezielt für den Einsatz im integrativen/inklusiven Unterricht anzubieten.
  • Das Angebot einer Zusatzqualifikation in Sonderschulpädagogik als Weiterbildungsmaßnahme muss konsequent ausgebaut werden.
  • Erhalt und Weiterentwicklung der bestehenden Förderschulen muss gesichert werden.

Schwerpunktschulen

  • Die Klassenmesszahl der Klassen, die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen unterrichten, muss für alle Klassenstufen in der Realschule plus und in der Integrierten Gesamtschule auf 20 festgeschrieben werden.
  • Schwerpunktschulen dürfen nur  eingerichtet werden, wenn ausreichend viele Förderschullehrkräfte zur Verfügung stehen.
  • Schwerpunktschulen sind mit der notwendigen Anzahl von Förderschullehrkräften auszustatten.
  • Die Grundausstattung an sonderpädagogischer Kompetenz muss angehoben werden. Vor allem Brennpunktschulen benötigen mehr personelle Ressourcen.
  • Gesundheits- und Ruheräume sowie Förderräume für verstärkende individuelle Förderung bzw. für Kleingruppenarbeit in den Schwerpunktschulen sind zu schaffen. Die Schulbaurichtlinien müssen entsprechend angepasst werden.
  • Für Regelschullehrkräfte müssen weitere Anrechnungsstunden für die erschwerte Unterrichtsarbeit, für die Mitarbeit an der Erstellung und ständigen Aktualisierung der individuellen Förderpläne, für zusätzliche Elternarbeit, für  Kooperationen im außerschulischen Bereich mit Förderschullehrkräften, Schulpsychologen, Ärzten, Therapeuten, Integrationshelfern und Mitarbeitern der Jugendhilfe gewährt werden.

Lehrerfort- und -weiterbildung

  • Fortbildungsangebote am Bedarf orientieren (Heterogenität, Diagnostik, Förderung, u. a. m.)
  • Einrichtung von schulartbezogenen fachlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Erhöhung der Anzahl von regionalen Fort- und Weiterbildungsangeboten
  • Dauerhafte Qualifizierungsmöglichkeiten für alle interessierten Lehrkräfte

Besoldung

  • Zusammen mit dem dbb/Tarifunion treten wir nachdrücklich für eine Besoldungserhöhung ein, die mit der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten Schritt hält.
  • Wir lehnen die auf 5 Jahre festgelegte Anpassung von Beamtenbesoldung und Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz um nur je 1 % ab, da diese zu einer weiteren sehr deutlichen Reduzierung des realen Nettoeinkommens führt.
  • Für Lehrkräfte an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen ist eine Einstufung in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 vorzusehen.
  • Für mit Tarifvertrag Beschäftigte müssen in die entsprechenden Entgeltgruppen 13 bis 15 eingruppiert werden.

Beförderungsämter

  • Einführung eines funktionslosen Beförderungsamtes für die an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen tätigen Lehrkräfte
  • Schaffung einer Funktionsstelle zur Umsetzung und Begleitung der Inklusion
  • Schaffung einer Funktionsstelle für den Berufswahlkoordinator

Altersteilzeit und -ermäßigung

  • Fortführung der Regelung der Altersteilzeit im Landesbeamtengesetz über das Jahr 2017 hinaus
  • Generelle Altersermäßigung ab dem 55. Lebensjahr um eine Lehrerwochenstunde, ab dem 60. Lebensjahr um zwei Lehrerwochenstunden und ab dem 63. Lebensjahr um drei Lehrerwochenstunden unabhängig vom persönlichen Unterrichtsdeputat und Funktion
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