03.05.2015

Dreyer/ Ahnen: Beamtenbesoldung soll steigen

28.04.2015 | Kabinett/Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten für die Beamtenschaft im Grundsatz beschlossen. Außerdem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte für die kurzeitige Pflege eines nahen Angehörigen bezahlten Sonderurlaub nehmen können. „Das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder soll zeit- und wirkungsgleich auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen mit. Das Gesetz geht jetzt in die Anhörung der Verbände und wird dann dem Landtag zugeleitet.
„Ich hatte zugesagt, Besoldung und Versorgung anzupassen, wenn die Steuereinnahmen das ermöglichen und das Tarifergebnis für die Beschäftigten sich entsprechend darstellt. Ich bin froh, dass wir die berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten, die dank ihrer engagierten Arbeit die gute Entwicklung im Land mit ermöglichen, mit den Anforderungen des Landeshaushalts in Zeiten der Schuldenbremse in Übereinstimmung bringen können“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Der öffentliche Dienst in unserem Land bringt gute Leistung. Die Entwicklung des Haushalts ermöglicht uns, diesen Schritt verantwortungsvoll zu gehen“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen entsprechend der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder rückwirkend zum 1. März 2015 basierend auf den Tabellenwerten mit Stand 31. Dezember 2014 um 2,1 Prozent sowie zum 1. März 2016 nochmals um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, angepasst werden. Damit überträgt das Land das Tarifergebnis der Beschäftigten eins zu eins.

Die Anpassungen gelten ebenso für die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare profitieren ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2015 basierend auf den Tabellenwerten mit Stand 31. Dezember 2014 von einer pauschalen Erhöhung der Anwärterbezüge beziehungsweise der Unterhaltsbeihilfen von 30 Euro sowie von einer weiteren pauschalen Erhöhung zum 1. März 2016 von abermals 30 Euro.

„Die Anpassung der Bezüge verursacht 2015 Mehrkosten von rund 87 Millionen Euro, die wir im Vollzug des Haushalts darstellen können. Im Haushalt 2016 müssen wir rund 182 Millionen Euro mehr veranschlagen“, so die Ministerin.

Auf Vorlage des Innenministeriums hat der Ministerrat zudem eine Regelung beschlossen, nach der Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei vollen Bezügen zur Kurzzeitpflege von Angehörigen haben. Die Freistellung kann bis zu neun Arbeitstagen je pflegebedürftigen nahen Angehörigen betragen. Innenminister Roger Lewentz betonte: „Gerade die kurzfristig zu leistende Pflegeorganisation in akut auftretenden Fällen stellt die Angehörigen vor große Herausforderungen. Ich bin überzeugt davon, dass die jetzige Regelung den notwendigen Freiraum verschafft, um in entsprechenden Situationen die erforderliche Pflege sicherzustellen.“

Quelle:
Ministerium der Finanzen

http://fm.rlp.de/news-singleansicht/archive/2015/april/article/dreyerahnen-beamtenbesoldung-soll-steigen-1/

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