VRB-Online-Beitrittserklärung
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Beitragsordnung vom 03. November 2009 (Auszug)

Die Zahlung der Monatsbeiträge erfolgt vierteljährlich. Bitte informieren Sie uns umgehend über relevante Änderungen Ihrer persönlichen Daten.Die Beiträge orientieren sich an der Besoldung des Eingangsamtes. Der Monatsbeitrag orientiert sich an 0,55 % vom Bruttobetrag der jeweiligen Besoldung und wird deshalb von Zeit zu Zeit angepasst, zuletzt am 1. Januar 2020.
Der VRB ist am 20.03.2014 aus dem VDR hervorgegangen.
Lehrkräfte mit einem Deputat
- ab 22 Wochenstunden zahlen den vollen Beitrag.
- von 15 - 21 Wochenstunden zahlen einen ermäßigten Satz des vollen Beitrages der entsprechenden Besoldungsgruppe.
Mitglieder in Altersteilzeit
- nach dem Blockmodell zahlen zunächst den normalen Beitrag, mit Beginn der Freistellungsphase den Pensionärsbeitrag.
- nach dem konventionellen Modell zahlen durchgehend den Teilzeitbetrag.
Beurlaubte, Pensionäre
zahlen die Hälfte des Regelbeitrages der Besoldungsgruppe A 13.
Ehegatten, Lebenspartner
Der Ehegatte / Lebenspartner in der geringeren Gehaltsstufe zahlt die Hälfte des Beitrags.
Lehramtsanwärter
zahlen einen ermäßigten Beitrag von 3,- €.
Die Zahlung der Monatsbeiträge erfolgt vierteljährlich. Bitte informieren Sie uns umgehend über relevante Änderungen Ihrer persönlichen Daten.